Viele Unternehmen sind immer noch so naiv zu glauben, nichts zu tun sei eine Lösung. Zahlreiche Gerichtsverfahren belegen, dass dies eine strafrechtlich gefährlicher, ja sogar existenzgefährdender, Trugschluss ist. Dem Staatsanwalt erklären zu wollen "die Prüfung war mir zu aufwändig" oder "ich wusste nicht wie wir das machen sollen" ist, vor einer Strafandrohung von mindestens einem bis zu 10 Jahren Gefängnis (§17 AWG), ersichtlicher Unsinn. Das "leichtfertige" Unterlassen einer Geschäftspartnerprüfung ist somit nicht nur äußerst gefährlich, sondern spätestens mit dem Compliance-Modul der LCC sogar völlig unnötig.
Heike Frees-Göllner, Kanzlei Göllner & Kollegen, Rechtsanwältin und Strafverteidigerin